Es bestehen zudem folgende, mit den Hinterlegungsscheinen und der Beteiligungsstruktur verbundene sonstige Risiken:
a) Keine unmittelbaren Gesellschafter- und Stimmrechte
Die Anleger erwerben keine unmittelbaren Gesellschaftsanteile am Projektträger, sondern Hinterlegungsscheine, die die wirtschaftlichen Rechte an den von der STAK gehaltenen Gesellschaftsanteilen repräsentieren. Die Hinterlegungsscheine selbst gewähren keine unmittelbaren Stimmrechte. Die Anleger können daher keinen unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Projektträgers oder auf Gesellschafterbeschlüsse nehmen. Dies kann sich nachteilig auf den Wert der Investition auswirken.
b) Risiken aus der STAK-Struktur
Die Anleger investieren mittelbar über eine STAK. Es besteht das Risiko, dass Entscheidungen oder Handlungen der STAK nicht im Interesse einzelner Anleger erfolgen oder dass die Ausübung der mit den Gesellschaftsanteilen verbundenen Rechte durch die STAK zu Nachteilen für die Anleger führt.
c) Verwässerungsrisiko
Zukünftige Kapitalmaßnahmen können zu einer Verwässerung der Beteiligung der Anleger führen, sofern diese nicht an entsprechenden Finanzierungsrunden teilnehmen oder teilnehmen können. Dies kann dazu führen, dass sich der wirtschaftliche Anteil der Anleger am Projektträger verringert.
d) Exit- und Bewertungsrisiko
Eine Rendite kann insbesondere von einem zukünftigen Verkauf oder Börsengang des Projektträgers abhängen. Es besteht das Risiko, dass ein solcher Exit nicht oder nicht zu den erwarteten Bedingungen erfolgt. Zudem kann die Bewertung des Projektträgers hinter den Erwartungen zurückbleiben, was zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen kann.
e) Risiken aus vertraglichen Mitverkaufsregelungen
Vertragliche Regelungen, insbesondere Mitverkaufsrechte oder Mitverkaufspflichten, können dazu führen, dass Anleger ihre Hinterlegungsscheine unter bestimmten Voraussetzungen mitveräußern dürfen oder veräußern müssen. Dies kann dazu führen, dass eine Veräußerung zu einem Zeitpunkt oder zu Bedingungen erfolgt, die nicht den Erwartungen des Anlegers entsprechen.
f) Management- und Personalrisiken
Der wirtschaftliche Erfolg des Projektträgers hängt maßgeblich von seinem Management und qualifizierten Mitarbeitern ab. Der Verlust von Schlüsselpersonen oder Schwierigkeiten bei der Gewinnung und Bindung geeigneten Küchen- und Service-Personals können sich negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken.
Darüber hinaus besteht für den Projektträger ein Managementrisiko, da es nur einen Geschäftsführer gibt, der zugleich wirtschaftlich Berechtigter des Projektträgers ist. Sollte der Geschäftsführer des Projektträgers vorübergehend oder für einen längeren Zeitraum nicht in der Lage sein, abzustimmen oder den Projektträger zu vertreten, könnte dies negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe und damit auf den Geschäftsbetrieb des Projektträgers haben.
g) Rechtliche und regulatorische Risiken
Die Geschäftstätigkeit des Projektträgers unterliegt rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen. Änderungen dieser Rahmenbedingungen oder Verstöße gegen geltende Vorschriften können zu Sanktionen führen und die Geschäftstätigkeit beeinträchtigen.
Die oben aufgeführten Risiken sind nicht die einzigen Risikofaktoren, die sich auf die Geschäftstätigkeit des Projektträgers auswirken. Andere Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die der Projektträger derzeit nicht sieht oder die er derzeit für irrelevant hält, können ebenfalls einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, die Geschäftsentwicklung und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Projektträgers haben.