Wandelanleihen – Investition mit attraktivem Renditepotenzial
Wandelanleihen sind eine zunehmend beliebte Finanzierungsform für Unternehmen in der Wachstumsphase, in der das volle Potenzial nicht immer vollständig eingeschätzt werden kann. Sie verbinden einen attraktiven Zinssatz mit der Verpflichtung oder Option, die Anleihe in Zukunft mit einem Abschlag in Unternehmensanteile umzuwandeln. Je nach Struktur der Wandelanleihe werden die Zinsen entweder umgewandelt, bei Fälligkeit oder während der Laufzeit ausgezahlt. Der Zinssatz kann je nach Bedingungen der Wandelanleihe entweder an die Investoren während der Laufzeit oder bei Fälligkeit ausgezahlt oder in Unternehmensanteile umgewandelt werden. Investoren können so vom zukünftigen Erfolg des Unternehmens profitieren. Eine Wandelanleihe kann die typischen Risiken einer Frühphaseninvestition verringern, da die Bewertung in einer zukünftigen Finanzierungsrunde festgelegt wird.
Wandelanleihen – Zinszahlungen mit Wachstumspotenzial
Als Investor:in erhalten Sie Zinsen, die je nach Vertrag entweder ausgezahlt oder bei einem Wandlungsereignis in Unternehmensanteile umgewandelt werden. Werden die Zinsen ausgezahlt, kann dies je nach Bedingungen der Wandelanleihe entweder jährlich oder am Ende der Laufzeit erfolgen. Bei jährlicher Zinszahlung, erfolgt diese je nach Bedingungen der Wandelanleihe entweder direkt, nach einer bestimmten Zeit oder nach einem bestimmten Ereignis.
Investor:innen haben je nach Szenario die Verpflichtung oder die Option, die Wandelanleihe zu einem späteren Zeitpunkt in Unternehmensanteile umzuwandeln. Je nach Bedingungen der Wandelanleihe kann die Wandelanleihe sowohl ein optionales als auch ein verpflichtendes Wandlungsereignis oder nur ein optionales Wandlungsereignis enthalten. Diese Wandlungsereignisse sind üblicherweise an ein zukünftiges Finanzierungsevent mit einem vorher festgelegten Finanzierungsbetrag geknüpft. Sie können aber auch an einen zukünftigen Zeitpunkt gebunden sein. Je nach Bedingungen kann eine Wandelanleihe als normale Anleihe weiterlaufen, wenn sich Investoren bei einem optionalen Wandlungsereignis gegen die Umwandlung entscheiden Sie kann aber auch als Wandelanleihe bestehen bleiben.
Wichtige Bedingungen wie Zinssatz, Wandlungsabschlag, Wandlungsszenarien und die Berechnung des Wandlungspreises (häufig abhängig von einer zukünftigen Finanzierungsrunde) sind von Beginn an klar geregelt.
Wandelanleihen sind für Investor:innen interessant, die vom potenziellen Wertzuwachs wachsender Unternehmen profitieren möchten, in einem Szenario, in dem die Bewertung auf eine zukünftige Finanzierungsrunde verschoben werden soll.
Die wichtigsten Merkmale von Wandelanleihen
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Zinsen und Wandlung: Als Investor:in in eine Wandelanleihe haben Sie während der Laufzeit Anspruch auf Zinsen, die bei der Wandlung in Unternehmensanteile umgewandelt werden. In einigen Fällen werden die Zinsen während der Laufzeit oder bei Fälligkeit ausgezahlt. Die Wandelanleihe wird in der Regel während der Laufzeit oder bei Fälligkeit im Rahmen eines Wandlungsszenarios umgewandelt, das entweder verpflichtend oder optional ist. Die Wandlungsszenarien sind in den Bedingungen der Wandelanleihe klar geregelt.
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Verpflichtende oder freiwillige Wandlung: Die Wandelanleihe wird entweder automatisch („verpflichtende Wandlung“) oder auf Entscheidung der Investor:innen („optionale Wandlung“) in Unternehmensanteile umgewandelt. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in den Bedingungen der Wandelanleihe der jeweiligen Investitionsmöglichkeit.
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Umwandlung des investierten Kapitals: Bei der Wandlung wird das investierte Kapital in Unternehmensanteile umgewandelt. Noch nicht ausgezahlte Zinsen werden je nach den in den festgelegten Bedingungen der jeweiligen Wandelanleihe entweder umgewandelt oder ganz beziehungsweise teilweise ausgezahlt.
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Rückzahlung am Ende der Laufzeit: Findet während der Laufzeit oder bei Fälligkeit keine Wandlung statt, wird die Wandelanleihe zusammen mit etwaig noch offenen Zinsen am Ende der Laufzeit an die Investor:innen zurückgezahlt.
Beispiele für Wandelanleihen bei Invesdor
Aus Abfall wird Mehrwert: PeelPioneers verarbeitet Zitrusschalen, die sonst im Müll landen, zu wertvollen Rohstoffen. Damit leistet das Unternehmen einen aktiven Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und reduziert Abfälle in der Lebensmittelindustrie.
Die Wandelanleihe bietet Investor:innen die Möglichkeit, sich frühzeitig an der Entwicklung des Unternehmens zu beteiligen – mit klaren Vorteilen: einem festen Abschlag von 25 % auf den Aktienkurs bei der nächsten Kapitalerhöhung, einem Börsengang oder Unternehmensverkauf sowie einem festen jährlichen Zinssatz von 10 % über eine Laufzeit von 58 Monaten. Die Wandelanleihe verbindet somit regelmäßige Zinseinnahmen mit der Chance auf eine mögliche Wertsteigerung des Unternehmens
Osgenic ist ein von Ärzten geführtes Technologieunternehmen, das sich der Reduzierung vermeidbarer chirurgischer Fehler durch fortschrittliche, datengetriebene Ausbildung verschrieben hat. Sie verbinden medizinische Forschung mit moderner Technik und bieten eine Trainingsplattform an, die Ärzt:innen praktisch schult, damit sie in der OP besser entscheiden und ihre Fertigkeiten ausbauen können, um Behandlungsergebnisse für Patient:innen zu verbessern.
Im Gegensatz zur traditionellen, expertengeleiteten medizinischen Ausbildung nutzt die Plattform von Osgenic reale Daten, um immersive, klinisch relevante Lernerfahrungen zu schaffen. Dieser Ansatz ermöglicht es Chirurg:innen, ein tiefgehendes Verständnis kritischer chirurgischer Schritte in einer risikofreien Umgebung zu erlangen und unterstützt Krankenhäuser und Universitäten dabei, chirurgische Ergebnisse zu verbessern und gleichzeitig Kosten durch Komplikationen zu senken.
Die Wandelanleihe bietet einen jährlichen Zinssatz von 10 % über eine Laufzeit von 60 Monaten sowie einen Abschlag von 30 % bei der Wandlung. Die Wandelanleihe enthält sowohl ein verpflichtendes als auch ein optionales Wandlungsszenario. Wird eine neue Kapitalrunde in Höhe von mindestens 2.000.000 EUR durchgeführt, wird die verpflichtende Wandlung ausgelöst. Wird eine Kapitalrunde in Höhe von weniger als 2.000.000 EUR durchgeführt, wird die optionale Wandlung ausgelöst.
In beiden Szenarien werden sowohl das investierte Kapital als auch die aufgelaufenen Zinsen in Anteile von Osgenic umgewandelt. Findet während der Laufzeit kein Wandlungsereignis statt, wird die Wandelanleihe bei Fälligkeit zurückgezahlt oder – falls das Unternehmen zur Rückzahlung nicht in der Lage ist – zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen zu einer Mindestbewertung von 800.000 EUR in Anteile umgewandelt.
Hinweise zu Unterschieden in einzelnen Ländern
Wandeldarlehen funktionieren in ganz Europa grundsätzlich ähnlich. Dennoch bestehen je nach Land Unterschiede hinsichtlich der Umwandlungsszenarien, der Zinszahlung sowie der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Diese Unterschiede betreffen beispielsweise:
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verpflichtende und optionale Wandlung oder vollständig optionale Wandlung,
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Auszahlung oder Umwandlung der Zinsen,
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den Genehmigungsprozess (zum Beispiel bei der Ausgabe von bedingtem Kapital),
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die steuerliche Behandlung (zum Beispiel wie Zinsen und Gewinne besteuert werden),
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die Regelungen zur vorzeitigen Rückzahlung (wie Fristen und Bedingungen).
Detaillierte Informationen zu den jeweils geltenden Bedingungen finden sich direkt in den Wandeldarlehensbedingungen des jeweiligen Investitionsangebots.
Worauf sollte ich als Investor achten, wenn ich in Wandeldarlehen investieren möchte?
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Umwandlungsbedingungen verstehen:
Machen Sie sich mit den Bedingungen des Wandeldarlehens vertraut. Es ist wichtig zu verstehen, unter welchen Voraussetzungen eine Umwandlung in Unternehmensanteile erfolgt. Achten Sie dabei auf folgende Punkte:
• Fristen: Bis wann oder ab wann ist eine Wandlung möglich?
• Wandlungsszenarien: Ist die Wandlung verpflichtend und optional oder nur optional?
• Umtauschverhältnis: Wie viele Anteile erhalten Sie für eine Anleihe?
• Wandlungspreis: Welchen Abschlag erhalte ich bei der Wandlung?
Besonders wichtig: Klären Sie, ob die Umwandlung verpflichtend oder freiwillig erfolgt. Und zu welchem Zeitpunkt sie genau in Kraft tritt. -
Attraktivität der Investitionsmöglichkeit einschätzen:
Überlegen Sie, ob die Investition zu Ihren Anlagezielen passt. Verstehen Sie, ob die Zinsen in Unternehmensanteile umgewandelt oder ausgezahlt werden. Machen Sie sich mit Zinssatz, Laufzeit und Wandlungsabschlag vertraut.
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Risiken individuell bewerten:
Seien Sie sich der Risiken bewusst, die mit der Investition und dem Unternehmen verbunden sind. Wandeldarlehen gelten im Vergleich zu klassischen Anleihen generell als risikoreicher. Überlegen Sie, ob dies mit Ihrer persönlichen Risikobereitschaft vereinbar ist.
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KIIS und Bedingungen des Wandeldarlehens sorgfältig lesen:
Lesen Sie das Key Investment Information Sheet (KIIS) sowie die Wandeldarlehensbedingungen gründlich durch. Diese enthalten wichtige Informationen zur jeweiligen Investitionsmöglichkeit.
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Rechtliche und steuerliche Fragen klären:
Holen Sie gegebenenfalls rechtlichen oder steuerlichen Rat ein. Das gilt besonders bei Investitionen in Unternehmen im Ausland, da hier mitunter andere Bedingungen gelten.
Was sind die Wandlungsereignisse des Wandeldarlehens? Und wie funktioniert die Wandlung?
Der ausstehende Betrag der Wandelanleihe – also der Nennwert zuzüglich etwaiger aufgelaufener Zinsen – kann oder muss gemäß den festgelegten Bedingungen der Wandelanleihe in Unternehmensanteile oder Beteiligungsrechte umgewandelt werden.
Bei der Wandlung erhalten Sie als Investor:in einen festen Abschlag auf den Referenzpreis einer neuen Finanzierungsrunde. Dieser Abschlag wird zu Beginn der Laufzeit festgelegt und stellt einen wichtigen Vorteil Ihrer Investition dar.
Die möglichen Wandlungsereignisse sind nachfolgend in vereinfachter Form und beispielhaft dargestellt. Diese Übersicht ist nicht abschließend. Maßgeblich sind stets die genauen Bedingungen der Anleihe im jeweiligen Key Investment Information Sheet (KIIS).
Verpflichtende Wandlung
Eine verpflichtende Wandlung ist eine Umwandlungspflicht und bedeutet, dass die Wandelanleihe automatisch und verpflichtend in Unternehmensanteile umgewandelt wird, sobald eines oder mehrere der vordefinierten Ereignisse eintreten. Je nach Bedingungen der Wandelanleihe wird entweder nur das Kapital oder das Kapital zusammen mit aufgelaufenen Zinsen umgewandelt. Typische Beispiele für solche Ereignisse sind:
Qualifizierte Finanzierungsrunde: Das Unternehmen führt eine Kapitalerhöhung durch, die einen vordefinierten Mindestbetrag (Wandlungsauslöser) überschreitet. Die Wandlung erfolgt automatisch. Sie erhalten die Anteile mit einem Abschlag auf die Bewertung der neuen Finanzierungsrunde.
Börsengang (IPO): Das Unternehmen wird an der Börse notiert. In diesem Fall wird die Wandelanleihe automatisch im Rahmen des IPO oder nach einem bestimmten Zeitraum an der Börse gemäß den Bedingungen der Wandelanleihe umgewandelt.
Am Ende der Laufzeit (Fälligkeitstermin): Je nach Bedingungen der Wandelanleihe kann diese bei Fälligkeit in Unternehmensanteile zu einer vordefinierten Mindestbewertung umgewandelt werden, sofern während der Laufzeit kein Wandlungsereignis eingetreten ist.
Sie erhalten die Unternehmensanteile mit einem festen Abschlag auf den Ausgabepreis.
Optionale Umwandlung
Ein optionales Wandlungsereignis gibt Ihnen als Investor:in die Option (aber nicht die Verpflichtung), die Wandelanleihe unter bestimmten vordefinierten Bedingungen in Unternehmensanteile umzuwandeln. Zum Beispiel:
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Kapitalerhöhung in festgelegtem Umfang: Sie erhalten das Recht zur Wandlung, wenn das Unternehmen eine Kapitalerhöhung durchführt, deren Umfang innerhalb eines bestimmten vordefinierten Rahmens liegt (zum Beispiel zwischen einem Mindest- und einem Höchstbetrag). In diesem Fall erhalten Sie die Anteile ebenfalls mit einem zuvor vereinbarten Abschlag auf den Referenzpreis dieser Finanzierungsrunde.
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Am Ende der Laufzeit (Fälligkeitstermin): Je nach Bedingungen der Wandelanleihe haben Sie möglicherweise das Recht, Ihre Wandelanleihe einschließlich aufgelaufener Zinsen bei Fälligkeit mit Abschlag in Unternehmensanteile umzuwandeln, anstatt sich den Betrag auszahlen zu lassen.
Umwandlungspreis
Der Wandlungspreis hängt vom jeweiligen Wandlungsereignis ab. In jedem Fall erhalten Inhaber:innen der Wandelanleihe einen Abschlag auf den dann gültigen Aktienkurs.
1. Beispiel:
Ein:e Investor:in investiert 100 € in eine Wandelanleihe mit 10 % Jahreszins, 60 Monaten Laufzeit und einem Abschlag von 30 % bei Wandlung. Der:die Investor:in liest die Bedingungen der Wandelanleihe sorgfältig und erkennt, dass die Zinsen während der Laufzeit nicht ausgezahlt, sondern bei Fälligkeit in Unternehmensanteile umgewandelt werden. Außerdem versteht der:die Investor:in, dass ein verpflichtendes Wandlungsereignis eintritt, wenn das Unternehmen mindestens 2.000.000 € neues Kapital einwirbt, und ein optionales Wandlungsereignis eintritt, wenn das Unternehmen weniger als 2.000.000 € neues Kapital einwirbt.
Vier Jahre später wirbt das Unternehmen 3.000.000 € neues Kapital zu einer Bewertung von 30.000.000 € ein, was das verpflichtende Wandlungsereignis auslöst. Das Unternehmen hat 3.000.000 ausgegebene Anteile, was einem Preis pro Anteil von 10 € entspricht. Die Investition wird mit einem Abschlag von 30 % auf die Bewertung umgewandelt, was einer Bewertung von [(1 – 0,3) * 30.000.000] = 21.000.000 € bzw. einem Preis pro Anteil von [(1 – 0,3) * 10] = 7 € entspricht.
Da die Zinsen während der Laufzeit oder bei Fälligkeit nicht ausgezahlt wurden, ist die Investition des:der Investor:in von 100 € auf 140 € angewachsen. Diese Investition von 140 € wird zu einem Preis von 7 € pro Anteil umgewandelt, was dem:der Investor:in 140 € / 7 € = 20 Anteile am Unternehmen zu einer Bewertung von 21.000.000 € verschafft.
Da die Zinsen während der Laufzeit nicht ausgezahlt wurden, hält der:die Investor:in nun einen größeren Anteil am Unternehmen und hat die Möglichkeit, vom vollen Potenzial des zukünftigen Erfolgs des Unternehmens bei einem möglichen späteren Exit-Ereignis zu profitieren.
2. Beispiel:
Ein:e Investor:in investiert 100 € in eine Wandelanleihe mit denselben wirtschaftlichen Bedingungen wie oben. Der:die Investor:in liest die Bedingungen der Wandelanleihe sorgfältig und erkennt, dass die Zinsen bei Fälligkeit oder bei Wandlung ausgezahlt werden.
Vier Jahre später wirbt das Unternehmen 3.000.000 € neues Kapital zu einer Bewertung von 30.000.000 € ein, was das verpflichtende Wandlungsereignis auslöst. Das Unternehmen hat 3.000.000 ausgegebene Anteile, was einem Preis pro Anteil von 10 € entspricht. Die Investition wird mit einem Abschlag von 30 % auf die Bewertung umgewandelt, was einer Bewertung von [(1 – 0,3) * 30.000.000] = 21.000.000 € bzw. einem Preis pro Anteil von [(1 – 0,3) * 10] = 7 € entspricht.
Die Investition ist von 100 € auf 140 € angewachsen. Da die Zinsen bei Wandlung ausgezahlt werden, werden 40 € in bar ausgezahlt und 100 € in Unternehmensanteile zu einem Preis von 7 € pro Anteil umgewandelt, was dem:der Investor:in 100 € / 7 € = 14,25 Anteile verschafft. Da keine Teilanteile ausgegeben werden können, erhält der:die Investor:in 14 Anteile am Unternehmen zu einer Bewertung von 21.000.000 € und der verbleibende Wert von 0,25 wird als zusätzlicher Zinsbetrag ausgezahlt.
Da die Zinsen bei Fälligkeit ausgezahlt wurden, erhält der:die Investor:in weniger Anteile und möglicherweise eine geringere Gesamtrendite im Vergleich zu einem Szenario, in dem die Zinsen nicht ausgezahlt, sondern mitumgewandelt werden. Andererseits ist das Risiko auch vergleichsweise geringer, da der:die Investor:in bei der Wandlung einen Teil der Rendite erhält und potenziell den verbleibenden Wert der Investition bei einem späteren Exit-Ereignis.
Wandeldarlehen-Rechner
Geben Sie Ihren Investitionsbetrag, Zinssatz, die Laufzeit, den Abschlag sowie eine angenommene Unternehmensbewertung bei Wandlung ein. Wählen Sie anschließend, ob die Zinsen in Anteile umgewandelt oder in bar ausgezahlt werden sollen, und klicken Sie dann auf „Berechnen“, um zu sehen, wie Ihre Investition basierend auf den gewählten Bedingungen umgewandelt würde.
FAQ: Wandelanleihen
Die Bedingungen für die Vorteile (den sogenannten „Abschlag“) bei der Wandlung Ihrer Wandelanleihe können unterschiedlich ausgestaltet sein. Zwei Varianten sind üblich:
Reduzierter Anteilspreis: Investor:innen erhalten Unternehmensanteile zu einem reduzierten Preis, zum Beispiel mit einem Abschlag von 30 % auf den Referenzpreis der jeweiligen Finanzierungsrunde.
Vordefinierte Anzahl an Anteilen: Es wird von Anfang an festgelegt, wie viele Unternehmensanteile Sie pro investierter Anleihe erhalten, zum Beispiel zehn Anteile pro Wandelanleihe.
Das Unternehmen legt in den Bedingungen der Wandelanleihe eindeutig fest, welche Variante zur Anwendung kommt.
Ja, Wandelanleihen sind Wertpapiere und können im Allgemeinen übertragen werden. Allerdings gibt es derzeit keinen geregelten Börsenhandel und keinen aktiven Sekundärmarkt für diese Anleihen.
Nein, ein Wertpapierdepot oder Schließfach ist nicht erforderlich, da die Unternehmensanteile nicht verbriefte Wertpapiere sind.
Der Zeitpunkt der Umwandlung ist in den Bedingungen des Wandeldarlehens geregelt. In der Regel handelt es sich dabei um ein konkretes Ereignis, wie das Erreichen einer Finanzierungsrunde, oder um ein festgelegtes Datum. Die genauen Bedingungen finden Sie in den jeweiligen Wandeldarlehensbedingungen.
Investoren sollten prüfen, ob bei der Umwandlung Kapitalertragsteuer oder andere steuerliche Abgaben anfallen. Gegebenenfalls sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
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