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Das Ziel der Partizipationsrechte ist, Sie wirtschaftlich gleichzustellen mit den Gesellschaftern (Eigenkapitalinvestoren).
Das heißt, Sie stehen Seite an Seite mit den echten Gesellschaftern und partizipieren an Gewinnausschüttungen und bei einem möglichen Unternehmensverkauf.
Partizipationsrechte sind Wertpapiere. Damit erhalten Sie eine Beteiligung an etwaigen Gewinnausschüttungen – und im Falle eines Unternehmensverkaufs oder Börsengangs einen Anteil am Erlös.
Anders als echte Gesellschafter erhalten Sie jedoch keine Stimmrechte und sind nicht direkt am Grundkapital beteiligt. Deshalb sprechen wir von virtuellen Anteilen.
Die Beets & Roots GmbH aus Berlin wurde 2016 gegründet und bietet in bisher acht Restaurants ausgewogene Gerichte wie Bowls, Salate und Wraps an. Das Unternehmen konzentriert sich dabei auf eine zeitgemäße Essenserfahrung, die auf Individualisierbarkeit und Schnelligkeit setzt und wendet sich damit hauptsächlich an gesundheitsbewusste Großstädter.
2021 setzt das Unternehmen auf die Finanzierung per Partizipationsrecht, um das deutschlandweite Wachstum weiter voranzutreiben.
Mit dem Partizipationsrecht beteiligt die Beets & Roots GmbH ihre Kunden und Fans unmittelbar am Unternehmenserfolg. Mit der Exit- und Gewinnbeteiligung belohnt das Unternehmen seine treuesten Bestandskunden und Investoren. Die virtuellen Anteile bieten eine faire und für die Investoren sehr positive, direkte Partizipationsmöglichkeit.
Die Beets & Roots GmbH, die bisher acht Restaurants in 4 deutschen Großstädten betreibt, nutzt das eingenommene Kapital, um bis zu acht weitere Standorte zu eröffnen, das eigene Liefergeschäft zu erweitern und ein eigenes Treueprogramm aufzubauen.
Szenario | Rückzahlungsbetrag (Investment + Erlös) | Rückzahlungszeitpunkt |
---|---|---|
Basisverzinsung (Kein Exit, keine Gewinnausschüttung) |
5.000,00 € (4.000,000 € + 1.000,00 €) | nach Ende der Laufzeit |
Exiterlös* von 10 Mio. € | 5.012,21 € (4.000,000 € + 1.012,21 €) | nach Exit innerhalb Laufzeit |
Exiterlös* von 20 Mio. € | 6.372,71 € (4.000,000 € + 2.372,71 €) | nach Exit innerhalb Laufzeit |
Exiterlös* von 50 Mio. € | 10.454,21 € (4.000,000 € + 6.454,21 €) | nach Exit innerhalb Laufzeit |
Exiterlös* von 100 Mio. € | 17.256,71 € (4.000,000 € + 13.256,71 €) | nach Exit innerhalb Laufzeit |
Vereinfachte, beispielhafte Darstellung. Maßgeblich sind die Regelungen in den jeweiligen Partizipationsrechts-Bedingungen.
*Exiterlös im Falle eines Share- oder Asset-Deals. Annahmen der Berechnung: Exiterlös nach Abzug aller Kosten und Präferenzen. Komplettverkauf der Gesellschaft. Keine weiteren Veränderungen des gewinnberechtigten Kapitals bis zum Exit. Vollständige Platzierung des Partizipationsrechts.
Grundsätzlich ist es möglich, die Partizipationsrechte zu verkaufen. Sofern die Partizipationsrechte noch nicht an der Börse handelbar sind oder kein liquider Sekundärmarkt existiert, besteht die Gefahr, dass Anleger keinen Käufer für die Partizipationsrechte finden oder nur zu einem geringen Preis verkaufen können. Bitte beachten Sie für Details immer auch die vertraglichen Dokumente des Projekts.
Nein, bei dem Partizipationsrecht haben Anleger keine Verlustbeteiligung oder Nachschusspflicht.
Neben der Gewinn- und Exitbeteiligung erhalten Anleger eine Basisverzinsung pro Jahr für das eingesetzte Kapital über die gesamte Laufzeit. Die Basisverzinsung wird fällig, soweit die Exitbeteiligung geringer ist als die Basisverzinsung selbst. Die Auszahlung erfolgt am Ende der Laufzeit.
Mit einem virtuellen Anteil (Partizipationsrecht) profitieren Anleger wie ein echter Gesellschafter an etwaigen Gewinnausschüttungen und im Falle eines Exits (z.B. Unternehmensverkauf, Börsengang). Anders als echte Gesellschafter erhalten Anleger jedoch keine Stimmrechte und sind nicht am Grundkapital des Unternehmens beteiligt. Deshalb "virtuelle" Anteile.
Weitere Fragen rund um Partizipationsrechte finden Sie in unserem Support Center.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:
E-Mail: service@invesdor.at
Telefon: +43 720 881 295
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